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Ersteller: Dennis ----------------- Motivation ----------------- Einige Betriebsstoffe des Automobils zählen zur Gruppe der Schadstoffe und müssen daher ordnungsgemäß entsorgt werden - von Gesetz wegen und zum Schutz der eigenen Umwelt. Im Panda gibt es: giftiges Glykol im Kühlerfrostschutz, wasserverunreinigende Motor- und Getriebeöle sowie insbesonders die gesundheitsschädliche und reizende Bremsflüssigkeit. ----------------- Altöle ----------------- Die Entsorgung regelt hier die Altölverordnung in der Fassung von 2002. Ähnlich wie bei Batterien sind die Verkäufer von Schmierstoffen verpflichtet, benutztes Öl in der Menge des zuvor verkauften Öls kostenlos zurückzunehmen und der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Entsorgen Privatpersonen Altöl unsachgemäß, so ist das strafbar. Korrekt zurückgegeben, können Altöle zu einem Teil wiederaufbereitet werden, d.h. der Rohstoff geht beim Recyclen nicht verloren. Altöle sind in sog. "Sammelkategorien" aufgeteilt und sollen außerhalb dieser nicht gemischt werden, z.B. darf man Maschinenöl (also Motoröl) mit Getriebeölen vermischen, da beide der Kategorie 1 zugehören, jedoch nicht Kategorie 1-Öle mit Hydraulikölen mischen. Ebenso ist die Beimischung von anderen Substanzen nicht erlaubt. ----------------- Bremsflüssigkeit ----------------- Bremsflüssigkeit enthält das für Organismen giftige und wassergefährdende Methyltriglykol und darf keinesfalls ins Abwasser gelangen. Ebensowenig darf Bremsflüssigkeit mit Altöl vermischt oder über Ölabscheider entsorgt werden. Richtige Entsorgung von Bremsflüssigkeit: Je nach Wohnort gibt es Schadstoffsammelstellen, wo man solche Stoffe abgeben kann oder ein "Schadstoffmobil" hält in regelmäßigen Abständen im Ort und sammelt die Abfälle in der roten Schadstofftonne ein. Welche Schadstoffsammelstelle zuständig ist, erfährt man bei seiner Kreisverwaltung. ----------------- Kühlerfrostschutz ----------------- Hauptbestandteile der Kühlerfrostschutzmittel sind Glykole und Zusätze zur Verhinderung von Korrosion. Glykol reizt Schleimhäute und Augen und wirkt bei Aufnahme in den Körper toxisch für Nervenzellen; es fällt unter die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Glykol-Wasser-Mischungen in Litermengen, wie sie beim Kühlerfrostschutzwechsel anfallen, sind Sonderabfall und müssen ebenfalls bei Sondermüllannahmestellen entsorgt werden. Es ist jedoch nicht so problematisch wie die Bremsflüssigkeit, wenn kleine Mengen mal daneben gehen - dann mit viel Wasser wegspülen oder mit geeignetem Bindemittel aufnehmen. Quellen: Gesetzestexte, Material unter www.motor-talk.de/forum/wohin-mit-kuehlerwasser-t101926.html |
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