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Ersteller: joachim Die letzten Baujahre (ab ca. 2001) verfügten über die von der EU vorgeschriebene On- Board- Diagnose (OBD). Am Motor und der Peripherie auftretende Fehler werden gespeichert und ggf. über die Motorkontrollleuchte gemeldet. Auch wenn die Kontrollleuchte, etwa nach Störungsbeseitigung oder weil der Fehler nur sporadisch auftritt, wieder erloschen ist, bleibt der Fehler im Speicher erhalten. Beim Tüv(AU) kann das Probleme bereiten, da ein Prüfer daraus ableiten könnte, dass ein Fehler nicht dauerhaft behoben wurde. Gelöscht bekommt man den Speicher in der Werkstatt oder, spätestens beim 2. mal preiswerter, mit einem OBD- Handscanner, wie er vielfach ab ca. 30¤ angeboten wird: Das Gerät wird, bei ausgeschalteter Zündung am Diagnosestecker im Beifahrerfußraum angeschlossen: Ist der Stecker richtig drin, leuchtet das Display auf, eine Startmeldung erscheint. Nach dem Einschalten der Zündung wird die Diagnose durch Drücken der "Enter" - Taste gestartet. Angezeigt werden Fehlercodes, die mit einer mitgelieferten Liste abgeglichen werden können. Nach dem Auslesen kann man den Fehlerspeicher löschen. Das hilft natürlich nur, wenn ein Fehler auch abgestellt wurde. Die Codes geben aber allenfalls Hinweise, wo man nach einer Störung suchen muss. Oft wird es gar keinen erkennbaren Bezug geben. Hier die deutsche Bedienungsanleitung incl. Fehlercodes |
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