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Ersteller: Westtrabantfahrer Organisatorisches beim Import eines Fahrzeugs Viele Zulassungsstellen größerer Städte bieten für die Zulassung Informationen an, ebenso auch einfach mal googeln. Meine Erfahrung sind diese hier: 1. Zoll. Spielt wegen EU-Wirtschaftsraum keine Rolle, selbst bei Durchfahrt durch die Schweiz nicht. 2. Spätere Zulassung in Deutschland Die benötigten Papiere variieren von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle. Auf der sicheren Seite ist man mit folgemdem: - italienisches Dokument "Certificat de Circulatione" - italienisches Dokument (Brief) - Certicate of Conformity - HU/AU - Kaufvertrag - sonstiges (was man auch bei inländischen fahrzeugen bräuchte) Wenn man in Deutschland eine TÜV-Vollabnahme des gesamten Fahrzeugs vermeiden will und das Baujahr nach 1997 ist, kann man sich nach erfolgtem Import nach Deutschland ein Certificat of Conformity von Fiat für genau die Fahrgestellnummer besorgen (80 EUR; Fiat-Hotline/Abteilung "Homologation" ), dann braucht's in Deutschland nur einen "normalen" TÜV (HU/AU). 3. Überführung Man muss sich überlegen, ob man ihn auf eigenen Rädern fährt oder auf einem Anhänger (easy!). Bei Fahrt auf eigenen Rädern braucht man natürlich Kennzeichen und Versicherung. Der an sich offiziell vorgesehene Weg ist die Besorgung von italienischen Exportkennzeichen (so wie es in Deutschland auch Exportkennzeichen gibt) bei der italienischen Zulassungsstelle. Mit deutschen Überführungskennzeichen (Kurzzeitkennzeichen) aus dem Ausland zu fahren, ist wohl nicht 100% zulässig. 4. Sonstiges in Italien Der Verkäufer (am besten gewerblich) muss in Italien eine Bescheinigung "Exportazione" erwirken, um ca. 250 EUR (eine Art inneritalienische Autoverkaufsgebühr) zu sparen. |
Seite erstellt: 21.11.2024 - 22:43:47 Uhr, 15 aktive Verbindungen, 9 Datenbankabfragen, Scriptlaufzeit: 0,06 Sekunden.