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Ersteller: Westtrabantfahrer Selberschlachten fällt unter die ab 1. April 1998 geltende Altauto-Verordnung, seit 21.06.2002 Altfahrzeug-Verordnung und ist demnach eine Ordnungswidrigkeit. Altfahrzeuge sind Abfall nach § 3 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz http://de.wikipedia.org/wiki/Kreislaufwirtschaf... -- Die Außerbetriebnahme und Verwertung wird außerdem geregelt durch die Fahrzeugzulassungsverordnung FZV, die 2007 Teile der STVZO ersetzt hat: http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#15 http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_8.htm Die Fahrzeugklassen stehen natürlich nicht in der FZV (ex STVZO), sondern in der EG-Richtlinie 70/156/EWG von 1970. In Kürze: Verwertungsnachweis gibt es und ist wichtig! Ist strenggenommen ein Formular mit mehreren Durchschlägen. |
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