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11:05:06 14.03.2011 Lydia86 |
Hallo zusammen. Nachdem ich die letzten 2 Wochen reichlich Stress mit dem TÜV zwecks meiner nicht funktionierenden LWR hatte möchte ich euch nun auch mal auf den neusten Stand der Dinge bringen, bzw. hab ich ne neue, im Prinzip recht einfache Lösung für dieses Problem. Hatte mir, wie so viele wohl vor mir schon auch, erst mal folgendes Schreiben vom Freundlichen zukommen lassen: Hatte mich voll gefreut wie das ein Tag bevor ich eh zum TÜV wollte im Briefkasten war und dachte, mir kann nix passieren. Pustekuchen! Freundlicherweise wiesen mich die Prüfer noch drauf hin, dass man ja auf el. umrüsten könne und was das Ganze so kostet.. wusste ich natürlich vorher, aber ich dachte so gehts auch und einfacher. Also war das nix. Sie rieten mir, auf die Zulassung zu gehn und das mit der LWR aus den Papieren austragen zu lassen, aber ich solle mir keine großen Hoffnungen machen, dass des was wird. Habs natürlich trotzdem versucht, hatte ja nix mehr zu verlieren. Die ham sich dann auch bissle angestellt, ewig rumtelefoniert und sich auf ihre § berufen, und raus kam, dass sie es nicht machen können/dürfen, solang ich von "meiner Werkstatt" (welche ich ja nicht hab, wofür auch?) nen Kostenvoranschlag über die Kosten vorlegen würde über den Ein bzw. -Umbau. Dann würde er mir das austragen, würde 35¤ kosten. Sah dann eigentlich schon meine Felle davonschwimmen. Wollte erst zu nem Bekannten gehn, der ne KFZ-Werkstatt hat, hab aber dann doch beschlossen, zum Freundlichen zu gehn. Und siehe da, es hat sich gelohnt: Ich also wieder Hoffnung gehabt und siegessicher erneut zur Zulassung gedackelt, is ja immer mit viiiiel Wartezeit verbunden sowas, besonders an Fasching Und, simsalabim: Hab mich gefreut wie ein Honigkuchenpferd. Also der rundete die 352¤ auf 300¤ auf, sagte was von 10% und meinte, das Auto ist ja im Leben keine 3000¤ mehr wert. Also die ham da wohl so ne spezielle Regelung für sowas. Ich natürlich glei danach zum Tüv gedüst, die ham ganz schön dumm geguggt wie ich da mit meiner ganzen Zettelsammlung ankam, wollten wissen warum und wie ich das gemacht hab, also das war diesmal ein andrer Prüfer. Da meine Hutschachtel ja inzwischen auch in den Genuss des Schweißens dank G.raser gekommen war stand dem Tüv-Stempel nix mehr im Weg und ich hab mich gefreut wie ne ganze Herde Honigkuchenpferde Also, falls mal einer wieder solche Probleme beim Tüv haben sollte zwecks LWR, probierts mal so, denn eigentlich dürfen die GAR keinen mehr durchlassen wo ne LWR drin ist die nicht geht. |
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11:27:05 14.03.2011 seba232 |
Glückwunsch! Ich würde mich aber ungerne drauf verlassen, dass man es auf diese Weise hinbekommt... | |
11:30:17 14.03.2011 Lydia86 |
Nunja, wenn die Gesetzte alle gleich sind in jedem Bundesland, was man ja wohl in so nem Fall erwarten kann/sollte, müsste es schon gehn. Würde mich ja schonma interess iern, ob das mal jemand macht der nicht aus Bayern kommt und ob des auch so geht.. |
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12:50:59 14.03.2011 Olaf |
Herde Honigkuchenpferde, ich hau mich weg!!! Super gemacht Lydia! Scheinbar kommst Du jetzt langsam in das Alter wo ich Dich auch was alleine machen lassen kann. |
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13:06:36 14.03.2011 GorbyPanda |
Herzlichen Glückwunsch! Hartnäckigkeit zahlt sich doch manchmal aus der Passus in denen Ihren Büchern lautet irgendwas mit "unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden" das hab ich meinem TÜV-Mann auch erzählt, nachdem er angefangen hat von wegen auf "elektrisch umrüsten" möglich. Bei meinem Ösi-Panda ist ja nicht mal eine Vorbereitung dafür gewesen, da schlicht nicht vorhanden. Einen Versuch ist es auf alle Fälle wert!!! Bei mir war ja eine Vollabnahme nötig, aber dafür "konnte" (naja wollte erst nicht) der TÜV-Mann auch die LWR rausnehmen, der vom Amt übernimmt ja nur das, was der TÜV schreibt. |
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13:17:17 14.03.2011 Lydia86 |
Tja Olaf, wenn ich dich ständig um Hilfe frag und du dabei jedesmal vor lauter Stolz 2cm wächst passt du ja bald nicht mehr in dein Panda, und das kann ich ja GAR nicht verantworten | |
14:35:36 14.03.2011 Van Fan |
@Lydia, da warst Du ja hartnäckig! Warum nur muß das in Deutschland alles so kompliziert sein. Das ein kompletter Umbau auf elektr. LWR bei alten Autos nicht im Verhältnis zum Zeitwert steht, weiß auch der Blaukittel. Aber seine gierige Lobby hat nun mal durchgesetzt, daß es ein Plaketten-verhindernder Mangel ist. |
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14:41:34 14.03.2011 Lydia86 |
Bin immer hartnäckig Ja, mich hat's halt insofern geärgert, weil ich meine hier drin gelesen zu haben, dass es in letzter Zeit dennoch Leute hier drin geschafft haben, ohne funktionierende LWR TÜV zu bekommen.. für mich ein unverständliches Rätsel.. |
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15:36:41 14.03.2011 Michael1964 |
Hallo; Toll beschrieben und Respekt das Du das hin bekommen Hast!!! Ich Bitte "Dich" aber trotsdem das Ganze noch mal Stichpunktartig aufzulisten um das ganze Geordnet abzuarbeiten, weil ich das Problem in 5.facher Ausführung zu machen hab. Ich denke die meisten Tüv-prüfer haben bei dieser Ausnahmeregelung gefehlt oder geschlafen..... Und stellen sich wie immer Dumm!!! |
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18:16:06 14.03.2011 Foxx |
ich weiss nicht was ihr habt... hab das bei 2 fahrzeugen gemacht. bei dem einen bin ich durchgekommen weil's freitag mittach war (kurz vor feierabend, die arbeiten da nicht so lange - außerdem hatte die zulassungsstelle nicht so lange auf) und das der einzige mangel war, bei dem nächsten komm ich ebenfalls durch weil's der einzige mangel ist und der tüv-prüfer weiss dass es keine Hydr. Lwr's mehr gibt. Da brauch ich keinen solchen aufwasch betreieben... | |
19:25:08 14.03.2011 Michael1964 |
Guten Abend; gebe Dir vollkommen Recht, aber in der Regel sieht es anders aus! Gute Laune und Tagesform des Tüv-prüfers sind in der Regel Ausschlaggebend "ob Plakette oder nicht". Mir kommt es manchmal so vor als ob die Tüv-prüfer eine Abschussprämie pro Auto bekommen, wenn ein Auto deswegen in die Tonne getretten wird......... Verkehrssicherheit hin oder her, Sicherheit muss sein aber in meinen Augen ist so was "Dippelscheisserrei" |
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19:29:01 14.03.2011 Olaf |
Wer hat es außer Lydia ausgetragen bekommen? -Besitzt eine Ausnahmegen. für sein Fahrzeug? |
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20:05:11 14.03.2011 Pupersanda |
In alten Threads habe ich gefunden, daß Pandrick die Nummer mit dem Austragen der LWR in Dortmund 2x erfolgreich durchgezogen hat. In anderer Mission war ich am Freitag vergangener Woche beim DEKRA in Recklinghausen bzw. Herten und habe dort das Thema mal angesprochen, weil mir bzw. meinem Panda die nächste HU im November dieses Jahres bevorsteht und die LWR -natürlich- inne Wicken ist. Es folgte ein ellenlanger Vortrag mit dem Fazit 'Austragen chancenlos'. Per E-Mail hat mir der Prüfer eine allgemeingültige Ein- bzw. Umbauanleitung eines Kfz-Verbandes für bzw. auf elektrische Leuchtweitenregulierung zur Verfügung gestellt. (Wenn daran Interesse besteht, kann ich diese gerne zur Verfügung stellen.) Dieser Umbau sei ohne Rücksicht auf die Höhe der Kosten und deren Verhältnis zum Zeitwert des betroffenen Fahrzeugs ausnahmslos durchzuführen; es gebe keine Möglichkeit, die LWR deswegen austragen zu lassen und das sehe das Straßenverkehrsamt in Recklinghausen ebenso. Anscheinend handhabt man das tatsächlich regional unterschiedlich?! Nun ist -und bleibt- mein Panda in Berlin zugelassen und ich werde mal herauszubekommen versuchen, wie man sich diesbzüglich dort verhält. Oder gibt es hier einen Berliner, der bereits über entsprechende Erfahrungen verfügt? Einerseits finde ich die Idee des Austragens sehr charmant. Das Thema wäre dann ein- für allemal durch und würde nie wieder Ärger bereiten. Andererseits teile ich auch Joachims Meinung, der jetzt bestimmt die Augen verdreht, weil das tausendfach durchgekaute Thema zum tausendundeinsten Mal aufgekocht wird: Wenn der Panda langfristig erhalten werden soll und so eine LWR nun Mal vorgeschrieben ist, dann ist das eben so; dann muß die rein und feddich. Aktuell beschäftigt sich ja auch caseliner noch / wieder mit (s)einer Sammelbestellung, in die man sich / ich mich bequem einklinken könnte. Diese Maßnahme könnte man sich / ich mir auch noch mit dem dann Vorhandensein neuer Halogen-Scheinwerfer statt alter Bilux-Funzeln schönreden und -rechnen. Mal sehen; ich weiß es einfach noch nicht, aber der November und die dann fällige HU wird zwangsläufig kommen... |
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12:07:06 15.03.2011 Lydia86 |
Ja, scheint wohl wenn ich das alles so lese, wirklich regional unterschiedlich zu sein, oder im Zweifelsfall kommts auf den TÜV-Prüfer und seine Laune, den Tag und die Tageszeit an. Finde es halt nicht so ganz so prickelnd von ghostrider, dass egal was ich schreib, ob es jetzt das hier ist oder die Sache mit dem E10, wo eh jeder seine eigne Meinung hat, das das einem irgendwie schlecht geredet wird. In meinem Fall mit dem TÜV war es halt so, und wenn er das Glück hatte, dass er durchkam, weils Freitag Mittag war und es der einzige Mangel am Auto war, dann isses halt Glück oder Zufall, aber ich würde mich nicht drauf verlassen. Und eben drum hab ich mir die Mühe gemacht um das hier drin zu verewigen. Also, dann liste ich das Ganze nochma in Kurzform auf, für Michael und alle die es noch zu schätzen wissen: - sinnvoll ist nach wie vor der Brief von Fiat, dass die hydraulische LWR für den Panda nicht mehr produziert wird. Die Hotline-Nr. um da anzurufen ist: 080034280000 dort nehmen die schonmal die Daten auf, geben auch die Betreffnr. und Mailadresse durch (customercare.germany@fiat.com), und dann schickt man per Mail Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief hin. Nach ca. 1 Woche war der Brief da, siehe Bild 1. - vor dem TÜV zum Freundlichen gehn, dem den Fahrzeugschein geben und sich nen Kostenvoranschlag für die LWR mit Teil und Einbau/Arbeitszeit geben lassen, entweder ne halbe Stunde Wartezeit einplanen (bei 5 Autos würde ich am nächsten Tag das ganze abholen) oder die machen das fertig und man holt es später ab. - mit dem Kostenvoranschlag und dem Brief von Fiat zur Zulassung gehn, dort die Situation schildern, die werden zwar bissle dumm gucken aber des macht nix Die Austragung kostet (also bei uns) 35,20¤, man bekommt nen neuen Fahrzeugschein mit nem kleinen Roman zum Thema und nen Zettel, Bild 4, den man immer im Fahrzeug mitführen sollte. - Mit den 3 Zetteln, also Kostenvoranschlag, Fiat Brief und Austragungszettel und natürlich Fahrzeugschein zum TÜV und simsalabim sollte es eigentlich funktionieren. Würde mich aber echt doch mal interessiern, wie das in andern Regionen von statten geht.. War das alles jetzt verständlich? |
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16:26:24 15.03.2011 Foxx |
gut, dann lösch ich das eben wieder (wenn gewünscht) - sollte nur ein beispiel sein das ich's auch ohne das stück papier geschafft habe. von mir aus könnt ihr weiterhin behaupten, ich red alles schlecht.. hab da überhaupt kein problem damit. nur wegen ner austragung dann so nen roman schreiben müsste nicht sein. aber wie du selber schon anmerkst - jedder hat seine meinung. ende. | |
16:53:29 15.03.2011 Michael1964 |
Hallo; Danke Dir ich werde das ganze im Sommer angehen, bin wirklich schon einiges gewönnt vom Tüv Pfalz, aber ich gehe die Sache trotz dem "An"!!! Es kann nicht sein das da mit zweierlei Maß gemessen wird, gebe Dir dann Bescheid......... Besten Dank!!! |
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22:37:48 15.03.2011 Lydia86 |
Bitte bitte, gern geschehn. @ghostrider es geht nicht um EIN Stück Papier, sondern um 9 Tage wo ich mir mehr oder weniger um die Ohren geschlagen hab. Aber bitte, bin mal gespannt, ob du in 2 Jahren wieder so ohne weiteres TÜV bekommst.. die Gesetze dürften ja nicht grade lockerer werden.. |
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23:32:27 15.03.2011 Foxx |
bis dahin gibt's nur noch eines der 2 fahrzeuge und das hat dann el. lwr. aber ich hab ja noch ein Kandidat - und bei dem wird's nicht anders "durchgezogen". |
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13:01:08 16.03.2011 Pandrick |
Hach, was bin ich doch froh, daß mein Panda nur den Vorschriften von 1984 entsprechen muss. Hier in Dortmund kannst du das mittlerweile nämlich auch vergessen. | |
14:39:49 16.03.2011 DJ Marty |
Ich bin ebenfalls kein Fan der LWR. Schließlich hatte ich damit auch schon so einigen Ärger. Doch letztendlich ist es auch eine gewisse Rennerei all die Unterlagen zu besorgen und auch ein gewisser Aufwand. Kostentechnisch muss man so gesehen auch löhnen (Austragung, Sprit, Zeit=Geld und auch Nerven). Den Vorteil, den ich bei dem Umbau auf die elektrische LWR sehe ist einfach der, dass du rein theoretisch die LWR wiederum ausbauen kannst und ggf. in einen anderen Panda einpflanzen kannst. Bei den ganzen anderen Geschichten stellst du dich dem Prozess jedes mal aufs neue. Erst, wenn es tatsächlich keine (echte wirtschaftliche) Chance mehr gibt, die LWR zu bekommen und einzubauen, erst dann bin ich letztendlich für eine Austragung. Wobei anzumerken ist, dass ich nie Befürworter für eine Eintragung dieser Geschichte gewesen wäre und bin. | |
19:05:47 16.03.2011 Neubär-Ralfi |
Hi, Lydia! Ich will ja weder unken, noch schlecht reden und doch Bedenken anmelden. Als Unbeteiligter beim Thema Intelligenz und diesem Thread hätte ich mal ein paar Anmerkungen. Korrigiert mich bitte bzw. fügt exakte Daten ein weil ich es mir nicht so genau merken kann. Also Fakt ist doch das ein Gesetz die LWR ab BJ. 92? für alle neu zugelassene Pkw vorschreibt. Wie hat den Gesetzgeber nicht interessiert. Das hat die Industrie zu lösen. Der Tüv muss dieses Gesetz überwachen. Irgendeine Dienstvorschrift und / oder das Ermessen des Prüfers stuft das Nichtfunktionieren/Fehlen der LWR als erheblichen Mangel ein. Bei Vorliegen eines erheblichen Mangels keine Plakette und damit ich sag mal keine "normale" Teilnahme am Strassenverkehr. Es gab ja etliche Veränderungen der Gesetze im Strassenverkehr und daraus resultiert wohl auch die Dienstvorschrift welche eine Anpassung von alten Fahrzeugen an die geltende Gesetzeslage als unverhältnismässig betrachtet werden kann, wenn der Einbau 10% des Fahrzeugwertes übersteigt. So als wichtige Aenderungen fallen mir ein: Sitzgurte, Katalysator, Russpartikelfilter, Airbags..... Alle diese Sachen musste ein Neuwagen ab einem bestimmten Datum haben und funktionieren. Eine Nachrüstung konnte mit einer Ausnahmegenehmigung nicht erforderlich sein. Die war entweder allgemein gültig oder speziell zu beantragen. Was mich interessiert welchen Paragrafen haben die angewendet um dir die LWR auszutragen? Du fällst meines Ermessens unter die Vorschrift für damalige Neuwagen und hast das Funktionieren und Vorhandensein sicher zu stellen. Koste es dich was es wolle, das interessiert den Tüv nicht. Auch das die originalen werksseitig nicht mehr produziert werden. Eine Austragung mit dem Ziel ein "neues" Fahrzeug auf den Stand eines "altes" Fahrzeugs vor dem Gesetz zu bringen um ein Gesetz nicht erfüllen zu müssen ist meines Ermessens nicht der Sinn des Nachrüstungsparagrafen und damit wohl rechtlich nicht einklagbar. Das wäre das Aus für Young und Oldtimer wenn alles original Ersatzteile sein müssten und auch für die vielen Zubehörhersteller und -Händler. Der Tüv-Mann hat dir doch eine "goldene" Brücke gebaut indem er dir vorgeschlagen hat doch auf elektrisch um zu bauen; Pupersanda hat sogar was allgemeingültiges und irgendwer hat ein billiges Ladaersatzteil LWR eingebaut. Dass das für dich teuer ist, ist dem Gesetz egal. An der Stelle einfach mal Glückwunsch, das es dir gelungen ist die Zulassungsstelle zu überforden und der Tüv das anerkannt hat. Doch guckstu Ausnahmegenehmigung: Da steht was von widerufbar, wenn ichs richtig gesehen habe. Schon der nächste Tüv-Mann könnte nachdenken und dir die Plakette verweigern, einklagen sehe ich trotz Ausnahmegehmigung keine Chance. Auch ein Verweis auf den Fehler deiner Zulassungsstelle muss nicht bedeuten das andere Stellen denselben Fehler machen müssen. Somit hilft es keinem wirklich was, dass du es geschafft hast. Sei froh und glücklich, die meisten Tüv-Menschen sind auch "scheingläubig" und damit stehen die Chancen gut dass du trotzdem lange unbehelligt, zumindest nicht wegen des Fehlens der LWR keine Plakette bekommst. Gruss Ralf PS.: Kann ich damit beim nächsten Tüv alle Reparaturen die 10% des Autowertes (= 25¤) "austragen" lassen, damit ich sie nicht machen muss? Lach Nochmal sei froh das es geklappt hat |
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19:46:21 16.03.2011 Lemmy |
Wenn ich nen Hund hätte der über´s Wasser laufen könnte, wärst Du sicher derjenige, der mir mit mitleidigem Blick erklärt, daß der Hund ja nur wasserscheu sei Nee im Ernst: Lest unsere Gesetze mal wirklich und überlegt euch mal, weshalb Kleinserienfahrzeuge immer noch problemlos als Neufahrzeug OHNE Airbag, ABS und so nen Schmarrn zulassungsfähig sind.. Nur weil sich Brunnenfrösche den Ozean nicht vorstellen können, gibt es ihn trotzdem.. und er funktioniert! Wirklich |
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20:19:31 16.03.2011 Neubär-Ralfi |
Gebe dir recht Lemmy! Was das Lesen der Gesetze angeht, zumindest. Genau darum geht es auch meiner Meinung nach: Was steht im Gestz?? Was erlaubt der Nachrüstungsparagraf?? Kam der hier überhaupt zur Anwendung?? Wenn nicht was ist die Grundlage zum Austragen? Bin doof: Kann man denn nicht nur was austragen lassen, was man (bzw. Vorbesitzer) vorher eintragungspflichtig hat einbauen lassen? Fragen uber Fragen!! Wer Aepfel mit Birnen vergleicht wird entweder feststellen das beides Obst ist oder unterschiedlich schmeckt. "Kleinst" Wagen in Grossserie versus "Gross" wagen in Kleinserie Oder eben Aepfel versus Birnen Es gibt halt immer Ausnahmen und sogar Ausnahmen von Ausnahmen bzw. Ausnehmen |
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20:59:38 16.03.2011 Michael1964 |
Guten Abend; Möchte Anmerken zum Thema, Ich war in den 90er Jahren Kfz-angestellter in einen Autohaus als dieses Gesetz Umgesetzt wurde. Neuwagen die nach der Einführung (erste Zulassung) noch keine LWR besassen, wurden mit Ausnahmegenehmigung zugelassen, da in der Produktion noch nicht eingeflossen war. Da waren Hunderte Autos, bei uns, man hätte Diese auch nachrüsten können...... Oder??? Der Stichtag der Einführung war Sep. 1990 in Deutschland und selbst die Zulassungsstellen wussten nicht bescheid!!! | |
21:40:55 16.03.2011 Qannah |
Herzallerliebste Lydia, ich bin letzten Samstag mit einem Uno beim Tüv gewessen, so kurz nach 8 Uhr. Ein Prüfstelle die man meiden soll, wenn es kritisch werden könnte. Der Prüfer hat sechs Mängel gefunden. Der sagte, wenn ich wieder komme, soll ich nach ihn fragen. Er lässt auch ne defekte LWR durch. Und jetzt der Hammer, er ist der Spezialist für Umbauen und sonstigen Eintragungen. Ich sag nur, Schwein gehabt. |
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21:59:16 16.03.2011 Olaf |
@Jutta, ich ziehe in den Schwarzwald! | |
22:01:29 16.03.2011 Lemmy |
Das ist genau der Punkt: Es gibt grundsätzliche Vorgaben und eimerweise Ausnahmen und Sonderregelungen dazu. Mal als Vergleich: Die STVZO an sich ist in ein paar Ordnern unterzubringen. Die Loseblattsammlungen mit Anmerkungen/Ergänzungen und Ausnahmen dazu kriegste bestenfalls in ein paar Schränken unter.. Und wenn dann noch die EU-Vorgaben in vollem Umfang dazu kommen, kannste nen eigenen Bibliothekar einstellen.. | |
23:54:22 16.03.2011 nikisborn |
gesegnete Mandarinenrepublik Österreich - hier gibts keine LWR! Ihr tut mir soooo leid |
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00:11:40 17.03.2011 Michael1964 |
Hallo, da sieht Man mal, was Bürokraten und Lobbyisten sich alles einfallen lassen......... Es lebe die Verkehrssicherheit!!! | |
05:07:52 17.03.2011 Neubär-Ralfi |
@Lemmy Na denn mal Butter bei die Fische! Auf was für Gesetze verweist der Tüv-Mann um die Nichterteilung der Plakette zu rechtfertigen? Welche Paragrafen kamen zur Anwendung beim Austragen? Und ist das ganze auch rechtssicher, so das andere bei Widerstand des Tüv oder Zulassungsstelle das auch notfalls einklagen können? Meiner Meinung nach hat Lydia gewissermassen dasselbe Glück wie Ghostrider gehabt: Sie hat ihre Plakette bekommen! Aber beim nächsten Mal kanns bei beiden schon wieder wegen der LWR scheitern. |
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